szmtag
Brash Publisher Network

Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Die Alternative zur Wehrpflicht wäre, den notwenigen Personalersatz der Bundeswehr allein über den allgemeinen Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Das aber würde erhebliche Probleme und Unsicherheiten betreffend Umfang, Qualität, Sozialbindung und Kosten mit sich bringen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sebastian Edathy
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Sicherheit
16.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

sie sind seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von daher gehe ich davon aus, daß sie mit dem Grundgesetz vertraut sind.

Gestern forderten sie, angesichts des schrecklichen Attentats auf einen Passauer Polizeibeamten:

"Bei Körperverletzungen mit rechtsextremer Motivation darf es grundsätzlich keine Bewährungsstrafen mehr geben.”

Diese Forderung bedeutet, daß rechtsextreme Straftaten anders bestraft werden sollten als linksextreme.

Im Grundgesetz steht aber:

Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Insofern frage ich mich, wie ich ihre Forderung verstehen darf speziell vor dem Hintergrund, daß sich, lt. Verfassungsschutzbericht linksextreme Straftate häufen, rechtsextreme Straftaten aber rückläufig sind.

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Sebastian Edathy
22Empfehlungen
20.12.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Eingabe vom 16. Dezember 2008 habe ich gelesen.

Vorab folgende Anmerkung: Rechtsextremistisch motivierte Straftaten sind leider keineswegs rückläufig. Von den etwa 31.000 deutschen Rechtsextremisten sind nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 10.000 gewaltbereit. Im Jahr 2007 wurden in Deutschland insgesamt 17.176 Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund erfasst, davon 980 Gewalttaten. Dies sind zwar gegenüber dem Jahr 2006 insgesamt 241 Straftaten weniger, nach vorläufigen Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) ist aber die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten zwischen Januar und September dieses Jahres gegenüber 2007 indes um fast neun Prozent gestiegen.

Sie kritisieren die von mir aufgestellte Forderung nach einem Ausschluss von Bewährungsstrafen bei rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten.

Lassen Sie mich zunächst betonen, dass selbstverständlich vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind.

Kein Zweifel besteht zudem daran, dass alle Straftaten effektiv geahndet werden müssen.

Dennoch ist es nach meinem Dafürhalten falsch, jede Form der Gewalt, unabhängig von der ihr jeweils zu Grunde liegenden Motivlage, undifferenziert zu bewerten und die besondere Gefahr, die rechtsextremistisch motivierte Gewalt für die Demokratie in unserem Land darstellt, zu relativieren. Ich halte daher den Ausschluss von Bewährungsstrafen bei Körperverletzungen, die mit rechtsextremer Motivation begangen werden, für ein notwendiges Mittel, um dieser Gefahr zu begegnen, denn die Beweggründe der rechtsextremen Täter sind – selbst gegenüber anderen Gewaltstraftaten – als besonders verwerflich anzusehen.

Rechtsextreme und ausländerfeindliche Straftaten, die so genannte Hasskriminalität, sind deshalb besonders gefährlich, weil sie die Basis unseres zwischenmenschlichen Zusammenlebens angreifen: die Universalität der Menschenwürde. Die Täter wählen ihre Opfer meist zufällig aus, ohne dass eine direkte oder persönliche Beziehung besteht. Die Opfer werden stellvertretend für eine den Tätern verhasste Minderheitengruppe allein aufgrund ihrer z.B. Hautfarbe, Nationalität, Religion, Behinderung oder einfach ihres Lebensstils zu Opfern. Besonders dramatisch: Die Betroffenen können nichts daran ändern. Ihre "Merkmale", weshalb sie Opfer von brutalen Gewaltattacken geworden sind, sind von ihnen nicht beeinflussbar. Sie werden symbolisch für eine gesamte Gruppe erniedrigt. Andere Gewalttaten sind dagegen in der Regel Beziehungsstraftaten.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass mein Vorschlag nach Strafverschärfung von "Hate-Crimes" und nach Nichtaussetzung zur Bewährung in solchen Fällen nicht neu ist: So hatten die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt bereits im Jahr 2007 eine Gesetzesinitiative im Bundesrat zur entsprechenden Verschärfung des Strafrechts bei "Hasskriminalität" vorgelegt (Bundesrats-Drucksache 572/07). Der Bundesrat hat diese am 13. August 2008 in leicht abgeänderter Form als Gesetzentwurf beschlossen (Bundestags-Drucksache 16/10123). Ebenfalls hat bereits im Jahr 2002 die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz gegenüber der Bundesrepublik gefordert, rassistische Beweggründe bei allen Straftaten als strafverschärfend zu bewerten. Hinzukommend ist während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einstimmig ein Rahmenbeschluss ergangen, in dem die Justizminister der EU fordern, rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei Gewalttaten als strafverschärfend zu berücksichtigen. In Großbritannien, Schweden, Spanien und Italien sind die entsprechenden Rechtsnormen bereits vor geraumer Zeit entsprechend verändert worden.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
16.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

Frau Breul, als Verantwortliche für die Weltausstellung in Hannover, hat dem Steuerzahler ein gewaltiges Milliardendefizit beschert und dann auch noch später das Bundesverdienstkreuz erhalten. Mit dem von ihr prophezeiten anschliessenden "Jobwunder" für die Region Hannover hat es auch nicht geklappt, auch die Nachnutzung des Geländes ist wohl eher als desolat zu bezeichnen.

Herr Edathy, müssen Bund und Land Niedersachsen noch immer zahlen, oder ist der angerichtete finanzielle Schaden jetzt vom Steuerzahler voll beglichen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
10Empfehlungen
20.12.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Dezember 2008 zur EXPO 2000 in Hannover.

Bei der Weltausstellung EXPO 2000 hat es sich meiner Einschätzung nach um eine einzigartige Veranstaltung gehandelt, die der Region Hannover durch das Vorziehen von Investitionen (z.B. Modernisierung des Hauptbahnhofs in Hannover, Ausbau der Bundesautobahn 2) zum Vorteil gereicht. Hinsichtlich der Finanzierungsdetails möchte ich Sie jedoch zuständigkeitshalber an die zuständige niedersächsische Landesregierung verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich zitiere Sie aus dem Interview "Edathy fordert nach Passauer Messer-Attacke deutlich schärfere Strafvorschriften" der online Ausgabe der "Neun Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vom 15.12.2008:

"Bei Körperverletzungen mit rechtsextremer Motivation darf es grundsätzlich keine Bewährungsstrafen mehr geben. Die Täter gehören sofort hinter Gitter, weil ihre Beweggründe besonders verwerflich sind."

Dazu meine Fragen:
(1) Ist Ihnen Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes bekannt?
(2) Wie rechtfertigen Sie Ihre obige Aussage im Licht der "Gleichheit vor dem Gesetz"?
(3) Würden Sie obige Ansicht auch bei "linksextremer Motivation" vertreten?
(4) Stimmen Sie mir zu, dass eine extreme Motivation, egal ob links, rechts oder religiös, nicht dazu führen darf, den Boden der Rechtstaatlichkeit zu verlassen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sebastian Edathy
20Empfehlungen
20.12.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Fragen.

Inhaltlich darf ich auf meine Antworten auf entsprechende Fragen der Herren Hild und Kizina verweisen, die ich heute beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,
ich bin persönlich sehr erstaunt über die Form der Rechtsauffassung welche Sie vetreten. Konkret geht es um die Äußerungen das rechtsextremistische Taten ohne Bewährung geahndet werden sollen. Unser Grundgesetz Art.3 sagt aber etwas anderes aus. Warum geben Sie rechtsextremistischen Taten einen anderen Stellenwert ? Warum treten Sie nicht dafür ein alle Straftaten die einen extremistischen, religiösen Hintergrund haben härter zu bestrafen? Ist ein, wie oft verniedlichend dargestellt,Chaot der Linksextremisten ,welcher den Polizisten Steine und Flaschen entgegenwirft und damit Verletzungen bewußt in Kauf nimmt weniger Wert zu bestrafen? Und ein Ausländer der in Berlin einen Polizisten mit dem Messer verletzt, hat der eine mildere Strafe verdient? Alle Gewalt die gegen den Staat, meißt gegen Polizisten, ausgeht gehört gleichermaßen bestraft. Woher nehmen Sie das Recht hier zu differenzieren, und aus welchem Grund?
Antwort von Sebastian Edathy
18Empfehlungen
20.12.2008
Sebastian Edathy
Rehburg, 20. Dezember 2008

Sehr geehrter Herr ,
ich bedanke mich für Ihre Fragen.

Inhaltlich darf ich auf meine Antworten auf entsprechende Fragen der Herren Hild und Kizina verweisen, die ich heute beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy

Sie hatten mir am 08.03.2007 mitgeteilt:

"Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher auch weiterhin dafür eintreten, Lebenspartner im Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie bei der Gewährung von Beihilfe zu berücksichtigen. Dazu werden wir Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner führen."

Was nützen aber alle Ihre verbalen Absichtserklärungen wenn Sie als ihrem Gewissen verantwortlicher Abgeordneter letztendlich doch für das DNeuG gestimmt haben.

Das beweist mir, das mit der SPD im Bund keine Änderung der schwulenfeindlichen Politik zu erwarten ist. Ich hätte erwartet das von Ihnen dem Gesetz nicht zugestimmt worden währe.

Meine Frage an Sie daher inwieweit werden Abgeordnete im Bundestag unter Druck gesetzt, sich dem Fraktionszwang zu unterwerfen und wie ist Ihre persönliche Einstellung zum Thema ? Ich habe noch nicht gelesen dass der § 38 Grundgesetz von der SPD Führung außer Kraft gesetzt worden ist.

("1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

freundliche Grüsse
Antwort von Sebastian Edathy
10Empfehlungen
18.12.2008
Sebastian Edathy
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Dezember 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) und hier zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Wie Sie richtig festgestellt haben, hat die SPD im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum DNeuG die Forderung nach einer Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Union nicht durchsetzen können. Ich bedauere dies.

Die von uns stets geforderte Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Verheirateten im Dienstrecht des Bundes (Besoldung, Versorgung, Beihilfe) hat die Union strikt abgelehnt, obwohl die Gleichstellung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie im Beihilferecht der Länder Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bereits geregelt ist. Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben die Gleichstellung auch schon im Versorgungsrecht eingeführt. Im saarländischen Landtag wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung inzwischen verabschiedet. Die schwarz-grüne Koalitionsvereinbarung in Hamburg sieht vor, "dass die Hinterbliebenenversorgung und Beihilfe für homosexuelle Partnerinnen und Partner den Regeln bei Ehepartnern gleichgestellt werden". Umso unverständlicher bleibt die Weigerung der Union auf Bundesebene.

Ich habe allerdings die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in absehbarer Zeit die Gleichstellung der Lebenspartner im deutschen Beamtenrecht erzwingen wird. Der EuGH hat nämlich am 1. April 2008 entschieden, dass die Hinterbliebenenversorgung in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auch auf Lebenspartner zu erstrecken sei, wenn die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht insoweit der Ehe vergleichbar ist. Die Beamtenversorgung stellt aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht ein Betriebsrentensystem dar. Die europäische Kommission hat bereits gegenüber der Bundesregierung gerügt, dass die europäische Gleichstellungsrichtlinie im deutschen Beamtenrecht unzureichend umgesetzt sei.

Trotz der fehlenden Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften habe ich dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz am 12. November 2008 im Deutschen Bundestag zugestimmt. Abgesehen von diesem Manko halte ich das DNeuG für ein überzeugendes Gesetzespaket. Bundestags-Beschlüsse sind Ergebnisse eines Prozesses, der die Bereitschaft zum Kompromiss beinhaltet. Ein zu 90% gutes Gesetz scheitern zu lassen, weil man sich zu 10% nicht durchgesetzt hat, entspricht nicht meiner Haltung.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich die SPD weiterhin für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften einsetzen sowie – entsprechende Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag vorausgesetzt – eine Gleichstellung durchsetzen wird. Beispielsweise hat die SPD bei der Erbschaftssteuer-Reform bereits die (faktische) Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Sebastian Edathy
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.